Wahlarztinfo

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung müssen vorerst selbst getragen werden. Die Verrechnung erfolgt direkt, in bar oder durch Überweisung nach der Ordination. Ein Bankomat befindet sich in 3 Gehminuten Entfernung.
Da somit die Einschränkungen und Vorgaben durch die Krankenkassen wegfallen, wird eine eingehendere und persönlichere Betreuung möglich. In diesem Rahmen kann ich mir genügend Zeit für das Gespräch und die Behandlung meiner Patientinnen und Patienten nehmen.
 
Einen Teil der Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie anschließend bei der Krankenkasse einreichen können. Diese erstattet 80 % des Tarifs zurück, welcher ein Arzt mit Krankenkassenvertrag von der Krankenkasse bekommen hätte. Bis zur Kostenrückerstattung dauert es erfahrungsgemäß 4 – 12 Wochen.
Es gibt die Möglichkeit eine Wahlarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen übernehmen im Normalfall den gesamten restlichen Betrag, der durch die Sozialversicherung nicht bezahlt wurde.

Bei weiteren Fragen bezüglich Verrechnung und Kosten
bitte ich um Kontaktaufnahme.

Ich helfe Ihnen bei offenen Fragen gerne weiter.
Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular auf der Website erreichen.